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Chlorkohlenwasserstoffe
(und Arsen) werden aus Abwässern gefiltert
Verbindungen
des Arsens und Hexachlorcyclohexane (HCH; z.B. Lindan) sind früher vor allem bei der Herstellung von Schädlingsbekämpfungsmitteln
angefallen. Seit den 80er Jahren sind HCH-haltige Pestizide hierzulande
verboten. Da HCHs und Arsen zu den krebserregenden und organschädigenden
Stoffen zählen, gelten strengste Grenzwerte für ihr Vorkommen in Wasser,
Boden und Luft. Sickerwässer aus Deponien und von alten Produktionsstandorten
überschreiten diese Grenzwerte oftmals erheblich. Die Produzenten können
diese belasteten Abwässer nicht ohne Vorbehandlung entsorgen.
Zusammen mit dem Fraunhofer Institut für
Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik in Stuttgart wurde
2001 eine mobile HCH- und Arsen-Sanierungsanlage
entwickelt. Sie kombiniert ein elektrochemischer Verfahrensschritt
mit Adsorbern aus modifizierter
Kleie
(Bioadsorber) und weiteren Adsorbermaterialien.
Mit Hilfe dieser Anlage lässt sich Arsen fast vollständig
bis auf 0,004 Milligramm pro Liter und HCHs bis auf 0,13 Mikrogramm pro
Liter abreinigen.
Die gesetzlichen Grenzwerte dieser und weiterer Schadstoffe (z.B. LHKW,
PAK...) für
die Entsorgung des Abwassers werden damit bei weitem unterschritten.
Die Vorteile:
- modulare, mobile Anlage
- kostengünstige, recyclebare Adsorbermaterialien
- Entfernung unter die gesetzlich
vorgeschriebenen Abgabegrenzwerte
- geringer Energiebedarf
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Aktuelles
Uran-Entfernung
aus Trinkwasser:
Patent
(10 2004 022 705) am 24.01.2012 erteilt
Neue Trinkwasser-verordnung
ab 1. Nov. 2011 (TrinkwV 2011) in Kraft: Uran-Grenzwert 10 Mikrogramm
pro Liter
Konzipierung
und Planung von Anlagen zur Arsen- und Uran-Entfernung aus Grund- und Trinkwasser
mit
AquaPurex® Filtern
Gesicherte
Verfahren zur Entsorgung verschied. bei der Uranentfernung eingesetzter
Filtermaterialien in Übereinstimmung mit der aktuellen Gesetzgebung
(StrlSchV, DepV, KrW-/AbfG); seit Dezember 2009 eigene Regenerationsanlage
zur Wiederverwertung Uran-beladener Ionenaustauscher |
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